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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stand: 20.08.2024

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Es wird das generische Maskulinum verwendet, wobei sämtliche Personenbezeichnungen gleichermaßen für alle Geschlechter gelten.

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.
  2. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für künftige Geschäfte mit unseren Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss; Leistungsumfang

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, Berechnungen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen.

  1. Der Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang anzunehmen.
  2. Die Annahme kann entweder schriftlich durch ausdrückliche Auftragsbestätigung (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) oder durch Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden.
  3. Für den Umfang der durch uns geschuldeten Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
  4. Liefer- und Leistungstermine werden individuell vereinbart.
  5. Nach Auftragsbestätigung sind die vom Kunden gewünschten Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) zwischen den Parteien möglich. Dasselbe gilt im Hinblick auf dieses Schrifterfordernis.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Auftragsbestätigung enthält einen vorkalkulierten Gesamtpreis. Der Preis gilt für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Erhöht sich nach Vertragsschluss der tatsächliche Leistungsumfang, so werden die im Vergleich zur Auftragsbestätigung zusätzlichen Leistungen nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
  2. Die durch uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Haben wir die nach dem Inhalt des Vertrages geschuldete Leistung mehr als 4 Monate nach Abschluss des Vertrages zu erbringen, so behalten wir uns das Recht vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn frühestens 4 Monate nach Abschluss des Vertrages die Einkaufspreise für die bei der Veranstaltung benötigten Lebensmittel oder Getränke, die Preise für anzumietendes Equipment, die Löhne für benötigtes Personal oder externe Dienstleister im Vergleich zu den der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preisen steigen oder senken.
  4. Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, unsere Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Die Anzahlungsrechnung ist – soweit vertraglich nichts anderes vereinbart – innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs.
  5. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
  6. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung einer weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

§ 4 Ausführung der Leistungen

  1. Wir sind zum Einsatz von Subunternehmern auf eigene Kosten ohne vorherige Absprache mit dem Kunden berechtigt.
  2. Unser Sortiment ist saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
  3. Alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und von uns angelieferten Gegenstände und Materialien, mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke, stehen und bleiben in unserem Eigentum und müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an uns zurückgegeben werden. Fehlmengen, beschädigte Gegenstände und Materialien werden nach Rückgabe und Prüfung zu Wiederbeschaffungspreisen in Rechnung gestellt.

§ 5 Wareneingangsprüfung, Gewährleistung und Haftung

  1. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Angaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind.
  2. Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernehmen wir für eine unsachgemäße Lagerung der Waren ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Kunden keinerlei Haftung.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Wareneingang Art, Menge und Beschaffenheit der gelieferten Vertragsprodukte zu prüfen.
  4. Offensichtliche Mängel der gelieferten Waren sowie Beanstandungen der durch uns erbrachten Leistungen sind unverzüglich mitzuteilen. Zeigt sich später ein Mangel, der nicht bei Wareneingang zu erkennen ist (verdeckter Mangel), hat der Kunde unverzüglich nach Kenntniserlangung den versteckten Mangel, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden schriftlich mitzuteilen. Entscheidend ist in allen Fällen der Zugang der Mängelanzeige bei uns. Die Ware gilt hinsichtlich vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche und Rechte als mangelfrei, wenn die Rüge verspätet erfolgt.
  5. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser § 5 ist unsere Haftung auf Schadensersatz auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir – vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) – nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
  6. Die sich aus § 5 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben (z.B. unseren gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen). Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde.
  7. Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.
  8. Die Einhaltung verbindlicher Lieferungs- und Leistungstermine durch uns setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Kunden voraus. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie die Vornahme eventueller Mitwirkungshandlungen. Werden diese Voraussetzungen durch den Kunden nicht rechtzeitig erfüllt, verschieben sich die Lieferungs- und Leistungstermine entsprechend. Ist in dem vorgenannten Fall eine angemessene Verschiebung des grundsätzlich verbindlichen Lieferungs- und Leistungstermins nicht möglich, weil der Fortbestand des Leistungsinteresses des Kunden untrennbar mit dem Lieferungs- und Leistungstermin verbunden ist (Fixgeschäft), gilt die nachstehende Ziff. 9 entsprechend.
  9. Sind die Lieferung- und/oder Leistung aufgrund eines Umstandes unmöglich, den der Kunde allein oder weit überwiegend zu vertreten hat, behalten wir den Anspruch auf die Gegenleistung. Wir wurden uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. § 6 gilt in diesem Fall entsprechend.
  10. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb unseres Einflusses liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise unmöglich macht, insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Explosionen, Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien und die damit verbundene Verpflichtung zur Einhaltung des geltenden (zwingenden) Rechts oder zur Beachtung von Entscheidungen von staatlichen Organen, Quarantäne, Embargos, Streik etc., die von uns nicht zu vertreten sind und mit denen wir bei Abschluss des Vertrages vernünftigerweise nicht rechnen konnten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Forderung, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  4. Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 7 Stornobedingungen

  1. Im Falle einer nicht durch uns verschuldeten (Teil-)Stornierung bzw. (Teil-)Kündigung des Vertrages vor dem vereinbarten Liefertermin, sind wir berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen (anteiligen) Aufwendungen abweichend von § 648 S. 3 BGB wie folgt geltend zu machen:
  • bei (Teil)Stornierung bis zu 100 Werktagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 10 % der (anteiligen) Gesamtvertragssumme
  • bei (Teil)Stornierung weniger als 100 Werktagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 25 % der (anteiligen) Gesamtvertragssumme
  • bei (Teil)Stornierung weniger als 50 Werktagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 50 % der (anteiligen) Gesamtvertragssumme
  • bei (Teil)Stornierung weniger als 25 Werktagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 75 % der (anteiligen) Gesamtvertragssumme
  • bei (Teil)Stornierung weniger als 10 Werktagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 90 % der (anteiligen) Gesamtvertragssumme
  • bei (Teil)Stornierung um vereinbarten Veranstaltungstermin 95 % der (anteiligen) Gesamtvertragssumme
  1. Im Falle der Geltendmachung einer Aufwendungsersatzpauschale durch uns bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.
  2. Wir sind berechtigt, anstatt der Aufwendungsersatzpauschale die tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend zu machen.
  3. Das Recht auf Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.

§ 8 Rücktritt; Kündigung

  1. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn
  • der Kunde mit einer vereinbarten Vorauszahlung länger als 7 Kalendertage in Verzug gerät
  • wenn die Erbringung unserer vertraglich geschuldeten Leistungen infolge höherer Gewalt, Rohstoffmangel oder anderer, von uns nicht vertretender Umstände, mit denen wir bei Abschluss des Vertrages vernünftigerweise nicht rechnen konnten, unmöglich wird.
  1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt für beide Parteien unberührt. Hierunter fällt insbesondere die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder dessen Ablehnung mangels Masse oder das Stellen eines Insolvenzantrags des anderen Vertragspartners. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere vor, wenn bei der Veranstaltung die Sicherheit unserer Mitarbeiter nicht mehr gewährleitet werden kann.

§ 9 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht; Abtretung

  1. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers nach Maßgabe dieser AGB unberührt.
  2. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zur Kündigung des Vertrages berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  3. Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Frankfurt am Main. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S. von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtssitz des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, so ist Frankfurt am Main nicht-ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen den Kunden, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.

§ 11 EU-Streitschlichtung; Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind  hierzu auch nicht verpflichtet.

§ 12 Datenschutz

DSGVO-Hinweise und –Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.schiller9.de/datenschutz

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollten die AGB eine Lücke enthalten, so werden hierdurch die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung angestrebte Zweck möglichst nahe kommt.

§ 14 Widerruf

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (§ 13 BGB)

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Schiller 9 – Andreas Mecke, Niederhofheimer Str. 50, 65719 Hofheim 06192 286 96 01, kontakt@schiler9.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.   Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.  Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An (Schiller 9 – Andreas Mecke, Niederhofheimer Straße 50, 65719 Hofheim, Kontakt@schiller9.de):

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf von Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*):

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Bestellt am _______________

Name des/der Verbraucher(s):

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Anschrift des/der Verbraucher(s):

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Unterschrift des/der Verbraucher(s)

(nur bei Mitteilung auf Papier)

 

Datum, __________________

 

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(*) Unzutreffendes streichen

 

 

 

 

Niederhofheimer Straße 50, 65719 Hofheim • Tel.: + 49 6192 807 9208 • Schiller9 Eventcatering